Neue Förderung beim Kinderwunsch

Ab dem 1.7. unterstützt das Land Berlin gleichgeschlechtliche Paare mit einer medizinischen Indikation und heterosexuelle Paare mit einer Azoospermie des Partners ab der 2. außerkörperlichen Befruchtung:

Förderprogramm Assistierte Reproduktion

Auf Grundlage der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ bietet das Land Berlin ungewollt kinderlosen Paaren die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für die Behandlung der reproduktiven Maßnahme (sogenannte künstliche Befruchtung) im homologen System durch Bundes- und Landesmittel und ab dem 01. Juli 2021 im heterologen System ausschließlich durch Landesmittel finanzieren zu lassen.

Kinderlos: Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können auch solche sein, die bereits Kinder haben, aber aus medizinischen Gründen keine weiteren eigenen bekommen können.

Für die Umsetzung der Fördermaßnahme ist das LAGeSo zuständig. Paare können ihren Antrag auf Gewährung der Zuwendung beim LAGeSo – Referat für Zuwendungsangelegenheiten – Gesundheit – Förderprogramm Assistierte Reproduktion – stellen.

Weitere Informationen wie das Antragsverfahren finden Sie hier.

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