Kryokonservierung von Eizellen, Samenzellen und Hodengewebe wird Kassenleistung bei Krebserkrankung

Nach der Verabschiedung des Terminvergabe und Servicegesetzes im Jahre 2019 hat sich nunmehr der Gemeinsame Bundesausschuss mit der Frage beschäftigt, wie bei Krebserkrankungen (und anderen schwerwiegenden Erkrankungen) das Einfrieren von Eizellen, Samenzellen und Hodengewebe von den Krankenkassen unterstützt werden kann.

Die jetzt vorliegende Richtlinie sieht vor, dass die Krankenkassen bei Frauen bis zu einem Alter von 40 Jahren und Männer bis zu einem Alter von 50 Jahren unabhängig von der Frage, ob sie verheiratet sind bei schwerwiegenden Erkrankungen, die Kosten übernehmen.

Voraussetzung ist, dass ein Onkologe das Paar z.B. über die Krebserkrankung beraten hat. Dann erhält das Paar eine Bescheinigung für ein Zentrum der Reproduktionsmedizin. Bei Männern müsste diese Bescheinigung weitergeleitet werden an einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Andrologie“.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die genauen Bestimmungen noch nicht erlassen, was die finanzielle Bewertung der Leistungen angeht.

Insofern kann man zusammenfassen:
Das Gesetz ist verabschiedet, die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist ebenfalls verabschiedet, aber die letztliche Verordnung ist erst in Kraft, wenn sie im Bundesanzeiger erschienen ist. Damit ist noch in diesem Jahr zu rechnen.

Unser Zentrum steht Ihnen in diesen Fragen gerne mit Rat und Tat Ihnen zur Seite.

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