Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Was sich in der Reproduktionsmedizin verändern soll.
Jede neue Bundesregierung legt in einem Koalitionsvertrag das Arbeitsprogramm für die jeweilige Legislaturperiode dar. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition finden sich – verstreut auf mehrere Kapitel – Aussagen, die sich auf konkrete Fragen der Reproduktionsmedizin und des Familienrechts beziehen.
Im Folgenden sollen die einschlägigen Textstellen dargelegt werden und soll dann darauf eingegangen werden, welche Zielvorgaben sich ergeben und welche Lösungsvorschläge von Seiten der Bundesregierung zu erwarten sind.
Lesen Sie hier den gesamten Artikel.
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